Wirtschaftskriminalität
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht kommen Unternehmen teuer zu stehen
„(Quelle: http://pwc.de)“
Steigt der Wettbewerbsdruck auf Unternehmen, so steigt auch der Anreiz, durch Preisabsprachen Marktanteile und Margen zu sichern. Damit gehen Unternehmen ein hohes Risiko ein, denn die Kartellbehörden verstärken seit einigen Jahren ihre Ermittlungen. Bußgelder für aufgedeckte Kartelle erreichen immer höhere Summen. Eine Studie von PricewaterhouseCoopers (PwC) zeigt, dass Unternehmen Vorkehrungen gegen Wettbewerbsverstöße häufig nicht in ihr Compliance-Programm aufnehmen. Ein Versäumnis, das teuer werden und dem Image des Unternehmens großen Schaden zufügen kann.
Das Risiko von wettbewerbswidrigen Absprachen steigt seit Beginn der Wirtschaftskrise. Denn in vielen Branchen sind Unternehmen steigendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Um Marktanteile zu sichern, ziehen sie auch unlautere Mittel in Betracht: Dazu gehören Absprachen zu Produktionsmengen, Produktpreisen und Absatzgebieten.
Bußgelder gegen Wettbewerbsverstöße steigen dramatisch an
Gleichzeitig verschärfen die Behörden den Kampf gegen Wettbewerbsdelikte - und verhängen immer höhere Bußgelder. Das gilt für das Bundeskartellamt als zuständige nationale Behörde genauso wie für die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene. Zwischen 2004 und 2006 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 0,2 Milliarden Euro für wettbewerbswidrige Absprachen. Zwischen 2007 und 2009 hat sich die Bußgeldsumme auf eine Milliarde Euro verfünffacht. Die Methoden der Wettbewerbsbehörden werden immer wirkungsvoller: Wettbewerbsökonomische Analysen und forensische IT-Auswertungen sind heute gängige Ermittlungsmethoden.
Zum anderen arbeiten die Kartellbehörden immer intensiver auf internationaler Ebene zusammen. Über das European Competition Network tauschen die angeschlossenen Behörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ihre Informationen über bekannt gewordene Fälle aus. Neben Bußgeldern drohen Unternehmen, die in Kartelle verwickelt sind, auch Schadensersatzprozesse. Gegen Mitarbeiter, die maßgeblich an den Verstößen beteiligt waren, werden zunehmend empfindliche Geldbußen und teilweise auch Haftstrafen verhängt.
Kronzeugen- und Bonusregelungen bieten Anreiz zur Kooperation mit den Behörden
Um Kartelle aufzudecken, setzen die Behörden auf Anreize zur Zusammenarbeit. Etabliert haben sich sogenannte Kronzeugen- und Bonusregelungen. Informiert ein Unternehmen die Behörden als erstes über ein bestehendes Kartell, wird ihm unter bestimmten Voraussetzungen das Bußgeld komplett erlassen. Dadurch steigt der Anreiz, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.
Das zeigt das Beispiel des Bananenimporteurs Chiquita: Im Oktober 2008 stellte die Europäische Kommission fest, dass drei Bananenimporteure illegale Preisabsprachen getroffen hatten. Die Bußgelder beliefen sich auf insgesamt über 60 Millionen Euro. Chiquita hatte die Behörden als erstes Unternehmen über das Kartell informiert. Das drohende Bußgeld wurde dem Unternehmen daraufhin vollständig erlassen.
Ein Verstoß gegen nationales oder europäisches Kartellrecht kann die Existenz oder zumindest die weitere Entwicklung eines Unternehmens nachhaltig gefährden. Die im Jahr 2006 eingeführten Bußgeldleitlinien der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes ermöglichen ein Strafmaß in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres des betroffenen Unternehmens.
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Darauf sollten Unternehmen achten, um Wettbewerbsverstöße zu vermeiden: |
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Sorgfältige und ordnungsgemäße Auswahl von Mitarbeitern
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Aufklärung der Mitarbeiter über ihre Aufgaben und Pflichten
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Sachgerechte Organisation und Aufgabenverteilung
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Überwachung und Kontrolle
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Sanktionierung festgestellter Unregelmäßigkeiten
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Echten Schutz bieten nur gute Präventionsmaßnahmen
"Der wirksamste Schutz für Unternehmen besteht darin vorzusorgen. Sie sollten Präventionsmaßnahmen einführen, die sicherstellen, dass kartellrechtliche Vorschriften eingehalten werden", sagt Linda Heintz, Senior Managerin für Forensic Services bei PricewaterhouseCoopers (PwC).
Der Nachholbedarf ist allerdings hoch: Nur 28 Prozent der deutschen Unternehmen richten ihre Compliance-Programme auch auf wettbewerbswidrige Absprachen aus. Zu diesem Ergebnis kommt die im Herbst 2009 erschienene PwC-Umfrage zur Wirtschaftskriminalität in deutschen Großunternehmen.
Mitarbeiter informieren und aufklären, Verantwortlichkeiten klar regeln
Um sich wirksam vor Bußgeldern für Wettbewerbsverstöße zu schützen, müssen Unternehmen zumeist ihre Programme weiterentwickeln. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, bereits bei der Auswahl der Mitarbeiter für Führungs- und Schlüsselpositionen auf die Integrität der Personen zu achten. Ein wesentlicher Eckpfeiler jedes Compliance-Systems ist ein Verhaltenskodex, der den Mitarbeitern in schriftlicher Form die Unternehmenspolitik näher bringt und Orientierungshilfen bei kartellrechtlich relevantem Verhalten im täglichen Arbeitsbereich der Mitarbeiter bietet. Um bei den Mitarbeitern das Bewusstsein zu schärfen und auf Risiken hinzuweisen, sind Aus- und Fortbildungsangebote wichtig. Dazu eignen sich neben klassischen Präsenzschulungen und Workshops auch E-Learning-Tools zu kartellrechtlichen Fragen.
Ein kartellrechtliches Compliance-System muss sich auch in angemessenen Organisationsstrukturen widerspiegeln: Die Verantwortung für das Thema muss eindeutig zugewiesen und in die vorhandenen Organisationsstrukturen integriert werden: Dazu gehören Genehmigungsprozesse nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie klare Autorisierungsregelungen, zum Beispiel bei Prozessen zur Erstellung von Angeboten, Vorgaben zur korrekten buchhalterischen Erfassung von Geschäftsvorfällen im Vertrieb oder Marketing sowie Vorgaben zur Dokumentation und Archivierung von Verkaufsgeschäften.
Regelmäßig überwachen und kontrollieren, Unregelmäßigkeiten sanktionieren
Bestandteil einer wirksamen Vorbeugung von Wettbewerbsverstößen ist eine regelmäßige Risiko-Beurteilung der Geschäftsprozesse. Nur so können Unternehmensbereiche und Konzerneinheiten identifiziert werden, bei denen eine erhöhte Gefahr für eine kartellrechtliche Gefährdung besteht. Veränderungen im Markt, wie eine stark rückläufige Nachfrage, müssen unbedingt in die regelmäßige Analyse einbezogen werden.
Zu einem wirksamen kartellrechtlichen Compliance-System gehört aber auch, bei Hinweisen auf Verstöße entschlossen zu handeln und bei Verdachtsmomenten eine interne Untersuchung konsequent und abteilungsunabhängig einzuleiten. "Liegt ein Verdacht auf Markt- oder Preisabsprachen vor, sollten Unternehmen ähnlich vorgehen wie die Wettbewerbsbehörden", sagt Linda Heintz. Dazu gehöre zum Beispiel ein gerichtlich verwertbares Überprüfen der Mitarbeiterkommunikation im strikten Einklang mit den Datenschutzbestimmungen oder gerichtlich verwertbare Untersuchungen von Zahlungen an Wettbewerber oder Dritte. Werden Verstöße festgestellt, muss das Anlass sein, die Systeme zur Prävention kritisch zu überprüfen und zu verbessern. Nur so kann ein Unternehmen typische Wiederholungstaten vermeiden, denn die Strafzahlungen für Wiederholungstäter werden teuer.